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Mehlich, Andreas
Der Verteidiger in den Strafprozessen gegen die Rote Armee Fraktion
Politische Justiz und politische Strafverteidigung im Lichte der Freiheit der Advokatur
BWV
978-3-8305-3101-2
1. Aufl. 2012 / 374 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Die Verteidiger von Mitgliedern der RAF übernahmen mit dem Mandat nicht nur deren Verteidigung im Strafprozess, sondern begaben sich auch in einen Kampf für die grundsätzlichen Standards eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Sie führten eine politische Strafverteidigung, mit der sie die institutionellen Regeln des Justizprozesses in Frage stellten und sich für eine Diskussion des politischen Gehalts der angeklagten Taten in der Hauptverhandlung einsetzten. Hingegen waren die staatlichen Stellen bemüht, den Legitimationsanspruch der durch die Gerichte repräsentierten staatlichen Ordnung zu bewahren und das justizielle Strafverfahren als Mittel zur Legitimierung staatlicher Macht zu nutzen, wodurch sie sich in den Wirkungskreis einer Politischen Justiz begaben.

Das Strafverfahren wird hierbei zu einem Politikum, in dessen Zentrum das Spannungsverhältnis zwischen Maß und Ziel staatlichen Handelns steht: einerseits gilt es, den RAF-Terroristen das Recht des Beschuldigten auf einen fairen Prozess zu gewähren, andererseits einer Selbstaufgabe der staatlichen Institutionen vorzubeugen. Der Staat stand damit vor der heiklen Aufgabe, den liberal-demokratischen Rechtsstaat gegen den RAF-Terrorismus unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und unter Beachtung des Grundsatzes der Freiheit der Advokatur zu verteidigen.

Auf einer ähnlichen Gratwanderung befanden sich die RAF-Anwälte, welche die Interessen ihrer Mandanten zu wahren und gleichzeitig kraft ihrer Stellung als Organe der Rechtspflege an einem prozessual geordneten Verfahrensablauf mitzuwirken hatten.